Mitgliedschaft im Verein

Kann ich Mitglied werden?

Die Vereinsmitgliedschaft steht natürlich jedem offen, angesprochen sind aber in erster Linie schwimmsportinteressierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Da die Nachfrage nach unserem Anfängerschwimmen für kleinere Kinder (ab 5-6 Jahre / ohne Seepferdchen) teilweise größer ist als die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Schwimmhallenzeiten bzw. möglichen Gruppenkapazitäten, müssen wir in dieser Altersgruppe das Angebot zeitweilig begrenzen.
Kinder mit bereits abgelegten Seepferdchen sind davon nicht betroffen.

Bei Fragen also am besten den Vorstand ansprechen (per Telefon / E-Mail oder persönlich zu den Trainingszeiten vor Ort).

Zeitweilig müssen wir die Aufnahme von neuen Mitgliedern leider aussetzen, da die uns zur Verfügung stehenden Trainingszeiten in der Schwimmhalle keine weiteren zusätzlichen Schwimmer mehr verkraften.
Dies sind wir unseren Mitgliedern schuldig. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.


Unsere Schwimmhalle in Berlin-Baumschulenweg

Neue Krugallee 209 – 12437 Berlin
Tel.: (030) 5329719

Trainingszeiten:

Montag:     16:00 – 21:15 Uhr
Mittwoch:  18:00 – 21:00 Uhr
Freitag:     17:00 – 19:00 Uhr


Wie werde ich Mitglied?

Wie in jedem Verein muss auch in unserem Verein die Mitgliedschaft beantragt werden.

Bevor es aber soweit ist, gibt es in Absprache mit dem Vereinsvorstand eine Zeit des “gegenseitiges Kennenlernen” in Form einiger Schnupper-Trainingstage (Mitgliedschaft auf Probe).
Danach sollten sich beide Seiten ein Bild gemacht haben und entscheiden, ob es zu einer endgültigen Vereinsmitgliedschaft kommt – oder nicht.

Für die endgültige Aufnahme muss dann ein Aufnahmeantrag ausgefüllt werden.

Übrigens liegt es nicht an unserer Neugier, wenn wir Euch nach Telefonnummern und E-Mail-Adressen auf dem Antrag fragen. Die Angabe der Kontaktdaten dient nur zur schnellen Kommunikation bei kurzfristigen Hallenschließungen oder sonstigen wichtigen Informationen.

Bei der Aufnahme in den Verein wird außerdem eine kleine Aufnahmegebühr (siehe Beitragsordnung) fällig.

Die Beiträge zur Mitgliedschaft im Verein werden in der Regel einmal jährlich in Rechnung gestellt.
Die Pflicht zur Beitragszahlung ergibt sich aus der Vereinssatzung.

Link: Vereinssatzung


Beitragszahlung / Beitragsrechnung

Wie in den meisten Vereinen muss man auch in unserem Verein für die Mitgliedschaft einen Beitrag zur Deckung der Unkosten des Vereins bezahlen.
Bei der Neuaufnahme kommt zusätzlich noch eine einmalige Aufnahmegebühr dazu.
Die Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen ergibt sich aus der Vereinssatzung.

Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus dem Alter, der Lebenssituation (z.B. Schüler, Ausbildung, Studium, Beruf, Pensionär) und der Art der Mitgliedschaft.

Link: Beitragsordnung

Die Beitragszahlung wird durch eine jährliche Beitragsrechnung eingefordert.
Die Beitragsrechnung wird üblicherweise als Jahresrechnung im 2. Quartal des Jahres verschickt.

In der Beitragsrechnung ist der aktuelle Kontostand sowie die Beitragsforderung für das aktuelle Jahr enthalten. Guthaben oder Rückstände (Kontostand) werden dabei verrechnet.

Ändert sich z.B. durch einen Mitgliedsart-Wechsel innerhalb des Jahres die Beitragshöhe, wird der Betrag (Guthaben/Nachforderung) mit der nächsten Beitragsrechnung ausgeglichen / verrechnet.
Bei Austritt zum Halbjahr wird der zu viel gezahlte Beitrag zurückerstattet. Dafür bitte der Geschäftsstelle eine aktuelle Bankverbindung nennen.

Nach einer Neuaufnahme also bitte erst auf die Zusendung einer Beitragsrechnung warten!

Sollte keine Beitragsrechnung bis zum Jahresende eingetroffen sein – möglicherweise ist der Brief auf dem Postweg verloren gegangen oder durch einen Umzug noch an eine veraltete Adresse geschickt worden – bitten wir um eine kurze Information bzw. die eigenständige Überweisung der zu entrichtenden Beitragssumme.


Ich bin umgezogen – was nun?

Wenn Ihr umgezogen seid oder sich aus anderen Gründen eure Adresse geändert hat, solltet Ihr den Vereinsvorstand (Geschäftsstelle) davon informieren, damit Ihr auch weiterhin Informationen und Schreiben des Vereins bekommt.
Dies erfolgt am besten schriftlich per Post oder per E-Mail.

Ihr könnt auch zusätzlich noch Eure Telefonnummern und / oder Eure E-Mail-Adressen bekanntgeben, dass macht uns die Arbeit leichter.

So seid Ihr für Euren Verein auch weiterhin immer zuverlässig und schnell erreichbar.


Ich möchte (oder muss) meine Mitgliedsart wechseln

Wenn ich meine Mitgliedsart, z.B. von

– Erwachsenes Mitglied in Pensionär/Rentner
– Erwachsenes Mitglied oder jugendliches Mitglied in ruhendes Mitglied
– jugendliches Mitglied in Erwachsenes Mitglied (zum Ende der Ausbildung)

wechseln will, muss ich dazu einen schriftlichem formlosen Antrag an den Vorstand schicken.
Ab dem nächsten Monat gilt dann die neue Mitgliedsart.

Bei der Beitragsrechnung wird dieser Mitgliedsart-Wechsel berücksichtigt.
Sollte der Mitgliedsart-Wechsel nach Erstellung der Beitragsrechnung erfolgt sein, wird die Beitragsdifferenz mit der nächsten Beitragsrechnung verrechnet bzw. nachgefordert.


Wie und wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Das Verfahren und die Fristen zur Kündigung der Mitgliedschaft sind in unserer Satzung festgeschrieben, die mit dem Vereinseintritt anerkannt wurde.

Gekündigt werden muss in schriftlicher Form vom Mitglied selbst bzw. von dem Erziehungsberechtigten des Mitglieds.
Die Kündigung kann formlos erfolgen (Brief/Fax/Postkarte o.ä.).

Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Monate zum Halbjahr bzw. zum Jahresende.
(Derartige Fristen sind allgemein üblich und aus organisatorischen Gründen auch erforderlich)
Aus diesem Grund muss die Kündigung also entweder bis Ende März (Kündigung zum 30.06. d.J.) oder bis Ende September (Kündigung zum 31.12. d.J.) bei der Geschäftsstelle vorliegen bzw. eingegangen sein.

Innerhalb der Probezeit kann abweichend von der normalen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

Bis zum Wirksam werden der Kündigung gelten alle sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Rechte und Pflichten (z.B. Beitragspflicht) weiter.
Zur Kostendämpfung kann die bestehende Mitgliedsart auf Antrag in eine “Ruhende Mitgliedschaft” geändert werden.

Die Kündigung wird außerdem nur wirksam, wenn zum Kündigungszeitpunkt das Beitragskonto ausgeglichen ist.

Zahlungsrückstände oder noch bestehende Forderungen (Beiträge) müssen also vorab auf dem Vereinskonto eingegangen sein. Beitragsguthaben erstatten wir natürlich zurück, wenn uns mit dem Kündigungsschreiben oder nachträglich eine aktuelle Bankverbindung genannt wird.

Bei weiteren Fragen zur Kündigung der Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.


Informationen zu Schwimmvereinen und Schwimmsport in Berlin und Brandenburg: