Die Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung des Treptower Schwimmverein Berlin e.V. beschlossen. (gültig ab: 01.01.2024)
Beitragsgruppe 1 Erwachsene | 8,00 Euro/Monat |
Beitragsgruppe 2 Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre), Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner | 6,00 Euro/Monat |
Beitragsgruppe 3 Schwimmanfänger ohne Seepferdchen-Abzeichen | 9,50 Euro/Monat |
Beitragsgruppe 4 Familienermäßigung ab dem 3. Familien-Mitglied (gültig nur für Familienmitglieder in Beitragsgruppe 2) | 4,00 Euro/Monat |
Beitragsgruppe 5 Ruhende Mitgliedschaft (zum 1. des Monats beantragbar) | 4,00 Euro/Monat |
Einmalige Aufnahmegebühr | 15,00 Euro |
Für die Beitragsgruppe 2 gilt zusätzlich:
Auf Anfrage des Vorstandes ist innerhalb eines Monats ein aktueller Nachweis für Schüler ab 17 Jahre,
Studenten, und Auszubildende dem Vorstand zu übersenden (jährliche Kopie des Schülerausweises,
halbjährliche Kopie des Ausbildungs- bzw. Studentennachweises).
Zum Eintritt in die Beitragsgruppe 2 als Rentner ist einmalig eine Kopie des Rentennachweises
vorzulegen. Wird der Nachweis verspätet erbracht gilt die Beitragsgruppe höchstens 3 Monate
rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Nachweiserbringung.
Für die Beitragsgruppe 4 gilt zusätzlich:
Bei Eintritt ab dem 3.Familienmitglied in den Verein, wird ein Familienmitglied aus BG2 in BG4
umgesetzt und erhält die Familienermäßigung. Diese gilt solange wie diese die Anforderungen für
Mitglieder der BG2 erfüllt werden.
Für die Beitragsgruppe 5 gilt zusätzlich:
Eine ruhende Mitgliedschaft kann für einen Zeitraum von mind. 2 Monaten schriftlich beantragt werden,
in denen der Sportler aus persönlichen Gründen verhindert ist, am Training und/oder anderen
Veranstaltungen des Vereins im Sinne des § 2 Absatz 1 der Satzung teilzunehmen. Der Antrag
aufruhende Mitgliedschaft muss spätestens zum Ende des Vormonats vor Beginn der ruhenden
Mitgliedschaft erfolgen.
Für alle Beitragsgruppen gilt:
Der Beitrag wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandat wird
der Beitrag vom Konto per Lastschrift eingezogen. Bei ungerechtfertigtem Widerspruch der SEPA-Lastschrift
werden die entstehenden Bankgebühren zusätzlich zum Beitrag der Mitglieder in Rechnung
gestellt. Bei schriftlicher Rechnungsstellung mittels Überweisung wird eine Bearbeitungsgebühr von
5,00 EUR erhoben. Ausgenommen sind Mitglieder, deren Beitrag vom Amt übernommen wird. Der
Beitrag wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei nicht fristgemäßer Zahlung des Beitrags per
Überweisung wird eine Mahngebühr von jeweils 5,- Euro erhoben.
Download: Beitragsordnung (ab 01.01.2024)
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