Info zum Turnhallentraining

Turnhallen-Training immer Donnerstags 17:30 – 19:00 Uhr
Das Zusatztraining findet in der Turnhalle der Grünauer Schule in der Regattastr. 84 in 12527 Berlin statt.

Jeden Donnerstag wird das Training dort unter der Leitung von Marina individuell je nach Teilnehmer-zusammensetzung gestaltet.
Teilnehmen können alle Vereinsmitglieder – egal welchen Alters, die sich zusätzlich „auspowern“ wollen und dabei noch ihre motorischen Fähigkeiten verbessern möchten.

Aktualisierung der Festlegungen bezüglich der Schwimmanzüge

 

DSV Fachsparten Masters und Schwimmen

Gemeinsame Festlegung zur Anwendung der Fina‐Regeln bezüglich der
Schwimmanzüge ab dem 01.01.2010 / Handhabung der Kontrollen

(Aktualisierung / Stand: 06. September 2010)

Ab dem 01.01.2010 wird für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes (alle Veranstaltungen
der Fachsparten Schwimmen und Masters) Folgendes festgelegt:
1. Schwimmanzüge dürfen aus einem oder zwei Teilen bestehen, nur bis zu den Knien reichen und:
– für Männer nicht oberhalb des Bauchnabels enden;
– für Frauen weder den Nacken noch die Schultern bedecken.

2. Es darf während des Wettkampfes nur ein Schwimmanzug getragen werden. Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen. Reißverschlüsse sind nicht erlaubt.

3. Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, durchlässigem Gewebe beschaffen sein.

4. Weitergehende Vorschriften der FINA, der LEN und/oder anderer internationaler Organisationen bezüglich der Verwendung bestimmter Schwimmanzüge bleiben vorbehalten.
Die aktuelle Liste der von der FINA geprüften zugelassenen Modelle ist auf deren Webseiten zu finden.

5. Anzugsregelung beim Freiwasserschwimmen (Open Water): Ab dem 01. Juni 2010 dürfen die Anzüge für Männer wie auch für Frauen den Nacken nicht bedecken, nicht über die Schultern noch über die Fußknöchel reichen. Hinsichtlich Material, Verarbeitung, Dicke und Auftrieb gelten die gleichen Vorgaben und Zulassungskriterien wie für die Beckenschwimmer.

6. Gemäß der Fina-Erläuterung vom 05. Juni 2009 sind darüber hinaus Schwimmanzüge, die vor 2009 genehmigt und vollständig aus textilem Material (Lycra, Nylon, usw.) gefertigt sind, auch ohne Wiedervorlage bei der Fina akzeptiert, vorausgesetzt, dass sie die bestehenden Fina-Regelungen erfüllen, einschließlich die zur Ausführung (keine Ärmel), das doppelte Schichten zusammengeklebt sein müssen sowie alle anderen in den Regularien enthaltenen Voraussetzungen (z. B. keine Reißverschlüsse) erfüllt sind. Überprüfungen hierzu sind vorbehalten.


Der Schwimmer muss sich persönlich versichern, dass sein Anzug zugelassen ist und in Zweifelsfällen den Beweis erbringen, dass der getragene Anzug von der Fina zugelassen ist (Vorlage der Bestätigung des Händlers / Herstellers).

Aufgaben der Schiedsrichter / Kampfrichter

1. Grundsätzlich muss keine vorherige Kontrolle erfolgen, ob ein Schwimmanzug auf der Fina Liste steht.

2. Der Schiedsrichter muss dies nur dann prüfen, wenn Zweifel bestehen, ob der betreffende Anzug auf der Fina Liste der erlaubten Modelle steht, wenn eine Meldung eines Kampfrichters oder ein Einspruch erfolgt.

3. Es erfolgt eine Sichtkontrolle, ob nur ein Schwimmanzug getragen wird.

4. Der Schwimmer ist auf der Grundlage von § 131, Absatz 5 (WB) zu disqualifizieren (Text: „Der Schwimmer…… wird disqualifiziert, weil er Hilfsmittel benutzt hat“).


Kassel, 06. September 2010

Ulrike Urbaniak
Vorsitzende der Fachsparte Masters

Tjark Schroeder
Vorsitzender der Fachsparte Schwimmern

Klaus Beckmann
DSV-Kampfrichterobmann

f. d. R.
Manfred Dörrbecker
Fachsparte Schwimmen
Referent Wettkampfbestimmungen (FT Schwimmen)

Neue Fina-Regelungen über Schwimmanzüge

Gemeinsame Festlegung zur Anwendung der Fina-Regeln bezüglich der Schwimmanzüge ab dem 01.01.2010

Ab dem 01.01.2010 wird für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes (alle Veranstaltungen der Fachsparten Schwimmen – einschließlich Freiwasserschwimmen- und Masters) folgendes festgelegt:

1. Schwimmanzüge dürfen bei Männern aus einem, bei Frauen aus einem oder zwei Teilen bestehen, nur bis zu den Knien reichen und
– müssen bei Männern unterhalb des Bauchnabels enden;
– dürfen bei Frauen weder den Nacken noch die Schultern bedecken.

2. Während des Wettkampfes darf nur ein Schwimmanzug getragen werden. Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen.

3. Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus un-durchsichtigem, wasserdurchlässigem Gewebe beschaffen sein.

4. Weitergehende Vorschriften der FINA, der LEN und/oder anderer Internationaler Organisationen bezüglich der Verwendung bestimmter Schwimmanzüge bleiben vorbehalten.
(Liste der von der FINA geprüften zugelassenen Modelle zu finden unter: http://www.fina.org).

Kassel, 23. Dezember 2009

Ulrike Urbaniak Tjark Schroeder
Vorsitzende der Fachsparte Masters Vorsitzender der Fachsparte Schwimmern

Vereins-Shirts und Badekappen für Mitglieder

Liebe Vereinsmitglieder,

wir sind euren Nachfragen nach neuer Vereinskleidung nachgekommen und haben neue T Shirts und Badekappen mit dem Vereinsaufdruck anfertigen lassen. Bereits in den letzten Wochen haben viele von euch ein T-Shirt oder eine Badekappe erworben. Es sind aber noch jede Menge Badekappen und auch T-Shirts vorhanden.

Wer von euch noch ein T Shirt oder eine Badekappen haben möchte wendet sich bitte an seinen Trainer oder direkt an Anja.

Die T-Shirts sind marineblau mit rückseitigem Vereinsaufdruck.
Folgende T-Shirt Größen sind vorrätig:  S, M, L, XL, XXL

Die Badekappen sind aus Silikon und in einer Einheitsgröße erhältlich. Sie sind sowohl für Kinder als auch für Erwachsene sehr gut geeignet. Die Farbe der Badekappen ist nachtblau mit beidseitigem Vereinsaufdruck.

Die Abgabe der angebotenen Artikel erfolgt nur an Vereinsmitglieder!

Euer Vereinsvorstand