Unsere Vereinssatzung
Die Satzung des Vereins muß bei Vereinstritt anerkannt werden und stellt für alle Mitglieder, wie auch für den Vorstand, eine bindende Vorschrift dar.
Link: Vereinssatzung
Hinweis zur Kündigung der Mitgliedschaft:
Gemäß unserer Satzung sind Austritte nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Halbjahr bzw. zum Jahresende möglich. Weitere Hinweise rund um die Vereinsmitgliedschaft findet man auch hier.
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